Es gibt kein Kindergeld im Übersee-Ausland…

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Wenn Recht zu Unrecht wird:
Steuern und Sozialbeiträge in Deutschland zahlen: JA
Kindergeld im Übersee-Ausland erhalten: NEIN

Wusstet Ihr, dass Kindergeld – übrigens schon seit vielen Jahren – oftmals als „vorgezogene Steuererleichterung“ betrachtet und gezahlt wird und NICHT als staatliche Förderung von Familien, also als soziale Leistung nach SGB??? Wie ich weiter darstellen werde, ist Dies ein fundamentaler Unterschied – auch (straf-)rechtlich.

Ich möchte hier, Dies vorab zur Klarstellung, nur am Rande die Rechtgrundlagen insbesondere des Deutschen Systems an sich diskutieren und grundsätzlich in Frage stellen. Auch wenn ich dazu sehr wohl eine kritische Sichtweise habe. Das ist ein anderes Thema.

Es geht mir heute eher darum, die Fragwürdigkeiten aufzuzeigen, die bereits INNERHALB dieses Systems erkennbar und spürbar sind. Und Euch damit motivieren, eigene Beispiele dafür zu finden… sie sind zahlreich… nach meinen eigenen Erfahrungen über etliche Jahre weit zahlreicher und auffälliger, als man gemeinhin vermuten würde…

Für Diejenigen, die noch alles akzeptieren, was ihnen an Vorschriften präsentiert wird (das ist auf diesem Blog gewiss wenig verbreitet!), mag das dann zunächst etwas überraschend sein…

Konkret auf den Punkt gebracht bedeutet das für das Kindergeld nämlich offenbar
(das führe ich im Anschluss weiter aus):

Es werden zwar von den „Deutschen Behörden“ Steueransprüche geltend gemacht, die gegen Ausland-Deutsche durchsetzbar sind, aber die in den Steuer‑ bzw. Sozialgesetzen vorgesehenen Steuererleichterungen bzw. Sozialleistungen über das Kindergeld nicht in gleicher Form gewährt!

Welchen Stellenwert erhält da die Familienförderung??

Reales Schicksal aus meinem direkten Umfeld

N.N. (Kürzel geändert) ist Deutscher. Er lebt mit seiner Paraguayischen Frau seit vielen Jahren in Paraguay und hat mit ihr eine heute knapp 13-jährige gemeinsame Tochter. Die Tochter hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.
In den Jahren 2006/07 wurde für die Tochter Kindergeld bezogen.
In diesem Zeitraum zog die Familie aus Deutschland erstmals dauerhaft nach Paraguay um und das Kindergeld wurde zunächst – trotz „system-korrekter“ Abmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde in Deutschland – von der Familienkasse etwa ein Jahr lang weiterhin ausbezahlt.
Später allerdings wurde der Vorgang als „versuchte Steuerhinter­ziehung“ staatsanwaltlich verfolgt, mit einer Geldstrafe geahndet und das Geld komplett zurück gefordert (s.u.).
Und in Paraguay wird seitdem nun KEIN Kindergeld gezahlt!
Ist das korrekt? Rechtlich: Offenbar JA. Menschlich: sicherlich NEIN!

Öffentliche Zustellung

Als der Umzug nach Paraguay der Familienkasse bekannt wurde, erfolgte zunächst – da es ja keine Wohnanschrift, auch keinen „regelmäßigen Aufenthaltsort“ mehr in Deutschland mehr gab – eine „öffentliche Zustellung“ des Bescheides, dass das Kindergeld ab dem Datum des Umzugs ins nicht-EWR-Ausland unrechtmäßiger Weise bezogen wurde und nun zurück gefordert werde.

Wisst Ihr, wie eine „öffentliche Zustellung“ funktioniert? Das zuzustellende „amtliche“ Dokument wird in dem für die Zustellung zuständigen Amtsgericht (meist ist dafür die letzte bekannte Meldeadresse des Empfängers oder aber der „Gerichtsstand“ eines Unternehmens ausschlaggebend) öffentlich ausgehängt. Das ist alles!

Wie also kann so eine amtliche Vorgehensweise den anders gerade nicht auffindbaren Empfänger erreichen, in diesem Fall in Paraguay??? Da wiehert der Amtsschimmel und mir wird spätestens in diesem Moment einmal mehr die Absurdität unseres Rechtsystems deutlich:

Der Umzug der Familie ins „Nicht-EWR-Ausland“ („Verlagerung des Lebensschwerpunktes“ wird das auf Amtsdeutsch genannt) führte also zum Verlust des Kindergeldanspruchs. WARUM??? Darauf jedenfalls reagierte die Behörde dann – sogar rückwirkend. N.N. hatte zum Zeitpunkt des Umzugs noch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Ermittlung der aktuellen Zustellanschrift erfolgte aber offenbar in dem Zusammenhang nicht!

Aber es kommt noch weit besser:

Strafandrohung wegen Steuerhinterziehung!

Erst etwa viereinhalb Jahre später, warum genau auch immer, erreichte das eben erwähnte Schreiben letztlich doch noch den beabsichtigten Empfänger N.N. Zwischenzeitlich erlitt Dieser einen schweren Schlaganfall und bekam kurze Zeit nach der physischen Zustellung dieses alten Schreibens vorzeitige Altersrente als Schwerbehinderter zugesprochen. Möglicherweise erfolgte hier ja ein – plötzlich zulässiger??? – Datenabgleich der Behörden?

Schon zwei Tage nach Eingang des Schreibens reagierte die Familie, bat schriftlich um Entschuldigung und signalisierte Kooperationsbereitschaft und Lösungswillen. Dennoch wurde zeitnah ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung angestrengt (!), gegen die zu diesem Zeitpunkt vorübergehend erneut in Deutschland wohnende Familie.

N.N. wurde letztlich zur Rückzahlung der damaligen Kindergeldleistungen plus einer Strafe von über 260 EUR inkl. Auslagen und Gebühren verurteilt.

Ironischerweise hatte N.N. just im selben Zeitraum erfolgreich erneut Kindergeld beantragt – von dem die zurückzuzahlende Summe dann monatlich abgezogen wurde. Mit erneuter Übersiedlung nach Paraguay kündigte er diesmal allerdings – aus Erfahrung klüger geworden – den Kindergeldbezug vorsorglich.

Seitdem hat er offenbar auch keinen Anspruch mehr darauf… oder doch?

Behördenmühlen mahlen langsam…

Im April dieses Jahres unterstützten Deutsche Freunde der Familie eine erneute Antragstellung. Es wurden alle Formulare miteinander ausgefüllt, nötige Nachweise dazu gefügt und von den Freunden vorab umgehend per Email an die zuständige Stelle geschickt. Die Originale wurden auf der Heimreise der Freunde zur Beschleunigung mit nach Deutschland genommen und dort in die Post gegeben. Seitdem – wir schrieben inzwischen Mitte August – keinerlei Antwort, weder zum Empfang noch zu einem Entscheid.
Was war da los?
Ich bot mich also an, der Sache nachzugehen in Deutschland.

„Bundesbehörden verschicken keine Eingangsbestätigungen!“

Kürzlich rief ich daher im Namen der Familie bei folgender im Internet angegebenen Servicenummer der Bundesagentur für Arbeit an (zu finden rechts unter „Kontakte“: Für Anrufer mit Deutscher Telefonnummer gebührenfrei (das gilt auch weltweit für deutsche VoIP-Telefonnummern, z.B. von Skype): 0800 4 5555 30; aus dem Ausland gebührenpflichtig: +49 911 12031010), um dort etwas zum Sachstand in Erfahrung zu bringen.

Meine Gesprächspartnerin wirkte durchaus kompetent. Ich brachte mit diesem Telefonat in Erfahrung:

  • Um als Außenstehender personenbezogene Auskünfte zu erhalten, muss der Agentur eine persönlich unterschriebene Vollmacht des Bezugsberechtigten im Original vorliegen. Nur dann kann der Fall von einem/r Service-Mitarbeiter/in geöffnet werden.
    Völlig verständlich für mich (Datenschutz!), wichtig zu wissen, in diesem Fall allerdings eine zeitraubende Erfordernis – reguläre Post aus Paraguay nach Europa kann auch mal 2-2,5 Monate dauern… oder generell verloren gehen… nun gut, ich konnte DAS problemlos akzeptieren.
  • Zur generellen Bearbeitungsfrist: Anträge, die im zweiten Quartal 2018 (hier: April) eingegangen seien, würden erfahrungsgemäß erst im Oktober 2018 bearbeitet! Ein halbes Jahr später also.
    Und was passiert mit all denen, die auf dieses Geld wirklich existenziell angewiesen sind, in der Zwischenzeit? Wie kommen diese Menschen finanziell „über die Runden“ bis zur Bewilligung des ihnen rechtmäßig zustehenden Geldes??
  • Warum gab es bisher keinerlei Reaktion auf den Antrag? Bundesbehörden verschicken keine Eingangsbestätigungen bzw. Statusmeldungen teilte mir die Dame dazu mit. Heißt in diesem Fall:
    Sollten irgendwelche Unterlagen gefehlt haben, verzögert sich die Bearbeitung weiter… mit Postwegen womöglich über viele Monate…
  • Es liege nach den von mir eben gemachten Angaben lt. gültiger Gesetze im Fall von N.N. KEINE Bezugsberechtigung für Kindergeld vor. Das erläutere ich unten weiter.
    Ich fürchte leider: Das stimmt so!

Gesetzestreue – oder Menschlichkeit?

Ich fragte dann die Dame an der Service-Hotline, ob sie es nicht merkwürdig fände, dass N.N. zwar ordnungsgemäß in Deutschland seine Rente zu versteuern hätte (gemäß gesetzlicher Vorgaben eben), Kranken- und auch Pflegeversicherungsbeiträge entrichte, aber keinen Anspruch auf Kindergeld habe? Daraufhin antwortete sie zunächst:

„Nun, die Gesetze haben wir Beide nicht gemacht, oder?“

Es war also gemeint wie: „Dafür bin ich nicht verantwortlich“.

Einverstanden. Ich hakte dann konkreter nach, wie sie das denn als Mensch sähe. Und da räumte sie sehr wohl ein, dass da ihrer Ansicht nach eine Unstimmigkeit in der Gesetzgebung vorläge. Dass das im Grunde nicht gerecht sei.

Ich ersparte ihr zu erwähnen, dass N.N. vor Jahren in der Sache sogar wegen angeblicher Steuerhinterziehung verfolgt werden sollte und entsprechend bestraft wurde (s.o.)… ob das eines Tages auch umgekehrt gegenüber den „Gesetzgebern“ bzw. den Verantwortlichen (gibt es die überhaupt?) in den Ämtern möglich sein wird??? Angesichts derartiger Ungleichgewichte und Lücken in der rechtlichen Behandlung der „Bürger“…

Formal-rechtlicher Kontext

Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuer­pflichtig ist, kann im Ausland in manchen Fällen ebenfalls Kindergeld erhalten. „Kindergeld ist dann eine Sozial­leistung nach dem BKGG“ (BKGG=Bundes-Kindergeldgesetz). Dazu müssen aller­dings einige Voraus­set­zungen erfüllt sein.

So muss der Antrag­steller in Deutschland beschäftigt oder selbständig erwerbstätig sein oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen UND in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR beziehungsweise in der Schweiz leben.

Ob eine Familie im Ausland Anspruch auf Kindergeld hat, hängt auch vom Wohnsitz des Kindes ab. So können Eltern für ihre Kinder nur Kindergeld bekommen, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union oder des EWR hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Anspruch aus dem BKGG oder dem EStG ergibt.

Auch wenn die Kriterien für den Bezug von Kindergeld IN Deutschland erfüllt sind, so dass auch grenzüberschreitend INNERHALB der EU sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen entsprechende Abkommen bestehen, Kindergeld gezahlt würde, so gilt dies also NICHT für Deutsche, die außerhalb der EU bzw. dem „Europäischen Wirtschaftsraum EWR“ leben.

Interessante Hinweise und mehr Details, durch die ich mich im Zuge dieses Beitrags hindurch gearbeitet habe, finden sich z.B. HIER. Auch das zugehörige Merkblatt der „Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse“ gibt entsprechend Auskunft. Dort heißt es wörtlich:

„Für die Gewährung von steuerrechtlichem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz beziehungsweise sozialrechtlichem Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz sind daher in grenzüberschreitenden Fällen die einschlägigen Verordnungen (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit heranzuziehen.“

Es geht also auch dort lediglich um die EU-Harmonisierung der Kindergeldzahlungen sowie um den EWR. Dort hört das „Ausland“ für den Kindergeldanspruch dann wohl leider auf…

Gibt es vielleicht „kreative Lösungen“?

Nach meinen Erkundigungen beim zuständigen Amt (s. Telefonat), lassen sich leider auch kaum „kreative Lösungen“ für die geschilderte Situation konstruieren, um der bestehenden Gesetzeslage dennoch Rechnung zu tragen.

  • N.N. selber wie auch seine Tochter aus der Ehe mit einer Paraguayerin erfüllen für den Bezug von Kindergeld die gesetzliche Erfordernis nicht, ihren Lebensschwerpunkt in Deutschland bzw. im EWR zu haben
  • Andererseits wird N.N. steuer‑ und sozialrechtlich offenbar weiterhin behandelt, als würde er in Deutschland leben. Er ist in Deutschland kranken‑ und pflegeversichert.
  • Ein formaler Melde-Wohnsitz in Europa/Deutschland erfüllt die Vorgaben nicht, bei gewöhnlichem Domizil außerhalb des EWR von Eltern und/oder Kind – und das ist natürlich auch nicht legal 😉
  • Gelegentliche Reisen nach Europa sind rechtlich keine Hilfe
  • Ein Lebensschwerpunkt in Europa – von beantragendem Elternteil und Kind – muss konkret nachweisbar sein
  • Nur regelmäßige Reisen (Flugtickets!) mehrfach jährlich und zusammenhängende Aufenthalte von mehreren Monaten in Europa wären ein zulässiges Indiz für den glaubhaften „Europäischen Lebensschwerpunkt“ des Kindes

Das Ergebnis: KEINE Familienfreundlichkeit für Aussiedler von Gesetz wegen!!!

Es macht mich wirklich betroffen, denn ich kenne ja die Familie persönlich, es sind Freunde. Ich helfe, so gut ich eben kann.
Sie sind mir ans Herz gewachsen und haben ohnehin genug an Belastungen zu tragen: Wie ich eingangs schrieb, ist N.N. seit einigen Jahren durch einen schweren Schlaganfall erheblich eingeschränkt und seitdem keinesfalls mehr erwerbsfähig. Daher bezog er bis zum regulären Renteneintritt auch eine Rente als Schwerbehinderter.

Die gesamten Familienbelange lasten seitdem auf den Schultern seiner Paraguayischen Ehefrau. Eine – wenngleich offenbar gesetzeskonforme – soziale Härte, die abgschafft gehört!

WER in der LeserInnenschaft weiß vielleicht guten Rat, der den Bezug des Kindergeldes ermöglicht?
Für entsprechende Hinweise als Kommentar wäre ich sehr dankbar und setze mich dann auch sehr gerne persönlich mit dem Ratgeber/der Ratgeberin in Verbindung!

Mein persönliches Fazit: AUFWACHEN! und HANDELN!

Für mich wird an diesem Beispiel einmal mehr deutlich, wie ungeeignet „Recht und Gesetz“ sind, um menschliche Situationen, Bedürfnisse angemessen zu erfassen und zu lösen. Dafür sind eben nur MENSCHEN geeignet.
Die ausschließlich für PERSONEN gemachten Gesetze aber definitiv NICHT!

Also: Lasst uns Menschen werden. Menschlich sein. Jeden Tag aufs Neue und immer mehr! Authentisch, transparent, wahrhaftig und: von Herzen!
Damit derartiger „rechtlicher“ Unsinn rasch ein Ende nimmt.


          Es betrifft uns Alle!
          Es liegt in unserer Hand!
          Es liegt in unserer Macht!
          Es hat NICHTS mit Kampf zu tun – und
          Es ist UNSERE Entscheidung!



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1 Antwort

  1. WAHRHAFTIG UND EHRLICHSEIN:

    Übe Grundsätze konsequent einzufordern nur das bringt Dich und andere weiter. Vorbehaltlich zum tatsächlichen Sachverhalt nachfolgend ein Ansatz:

    An: Bundesrepublik Deutschland, Stadt und Amt zu Händen Kindergeldstelle,
    Betreff: Antrag bzw. Anträge auf Kindergeld vom tt.mm.jjjj

    Sehr geehrter Herr…,
    zu den gestellten bzw. nichtgestellten Anträgen auf Kindergeld möchte ich darauf hinweisen dass dazu eine grundsätzliche Sozialverträglichkeit/Soziale Gerechtigkeit zu prüfen und bestehende Ansprüche nachzuzahlen und zu gewährleisten sind, da nach Grundrechten Anspruch auf Kindergeld besteht, da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland entrichtet wurden und werden,
    dass dazu auch vergangene Anschuldigungen und Ausfälle korrigiert und somit nachträglich noch ausbezahlt werden müssen.

    Ort, Datum Unterschrift

    P.S. Es würde sicher allen dienen, wenn Du vom Ergebnis berichtest.

    Mit herzlichen Grüßen Peter vom See

    • Ja, danke Dir Peter für die Anregung!
      Ich werde das mal in passender Form aufgreifen. Und spannend ist Dein Hinweis auf Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit… zumal es noch kuriose weitere Entwicklungen gab seit meinem Artikel, denen ich gerade ohnehin Rechnung tragen muss…

      Ich werde gerne berichten, was dabei heraus kommt weiter. Immerhin konnte ich bereits ein „kleines Weihnachtswunder“ erwirken, wenige Tage vor Heiligabend…

      Herzlichst
      Johannes Anunad

  2. wie der Name „Kindergeld“schon sagt- ist Geld für das Kind,es steht nur ihm zu und dient nicht zum Unterhalt der Familie.Familienmitglieder erhalten es nur bei einer sozialversicherungspflichtigen angemeldeten Arbeit mindestens einer der sogenannten Erziehungsberechtigten.Damit wird das Kindergeld auch treuhänderisch an den Vormund,in der Regel Vater oder Mutter gezahlt,so steht es im SGB.Ist eigentlich ganz normal.—ich weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt.

    • Und ICH kann diesen erneuten „Schlaumeiereien“ leider nicht recht folgen, wei…
      UND: Sie sind schlicht falsch, einfach entlang der sog. Gesetze betrachtet, was hier ja geschah…

      • Johannes,
        du meinst es wäre schlichtweg falsch—dann erkläre auch warum,aber nicht wie du dir das vorstellst sondern bring die Lösung und keine Wunschvorstellung dazu.——die gibt es nämlich nicht

        • Ach wei… bitte verzichte doch einfach einmal auf Deine Absolut-Aussagen mit Anspruch auf Wissens- und Meinungsmonopol…
          Deine Haltung, wie ich sie wahrnehme: „ICH weiß, wie es IST“… richtig???
          Sogar ohne genau erfasst zu haben, was eigentlich zuvor gemeint war…
          Meine Empfehlung – mal wieder in diesem Blog: BITTE einfach nochmal sorgfältig lesen, was geschrieben steht, von mir wie an Verweisen… dann die Verweise studieren, wenn gewünscht… dann Möglichkeiten anbieten…
          Es ist mir wirklich zu mühsam und langweilig, Deinem Kopfkino und Deinen Behauptungen und Annahmen meinerseits weiter Raum zu geben und hier Zeit zu schenken… jetzt gerade drehst Du offenbar auch noch die bisherigen Aussagen um… ich weiß wirklich nicht…

          MIR ging und geht es eben genau darum, entlang Dessen, was die Gesetze hergeben, praktische Lösungen gezeigt zu bekommen, ich habe keine ausgedacht oder empfohlen…
          Insofern geht wirklich ALLES, was Du nun dazu schreibst, an diesem Bestreben komplett vorbei… einschließlich Deiner wortspaltenden Auslegung Dessen, was Kindergeld eigentlich sei… ist hier sowohl unpassend, falsch als auch nutzlos…

          Also: Ich wünsche mir wirklich etwas dienlichere Kommentare…

        • Die Materie, unser Sozialrecht ist wie das Steuerrecht recht schwierig. We blickt da durch ?
          Bin selbst nur Industriejurist und kenne meine Kenntnisbegrenzung. Aber warum gab/gibt es
          im vorliegenden Fall kein Urteil eines Verwaltungsgerichts ? Verwaltungsgerichte sind spezialisiert.
          Bestimmte Richter sind für bestimmte Gebiete des Verwaltungsrecht zusätzlich ausgebildet und
          kennen z. B. alle jetzigen und früheren Urteile bezüglich des Kindergelds. Und wenn es keine
          Urteile im gleich gelagerten Fall gibt, dann gibt es ähnlich gelagerte Fälle, die dann für das Urteil
          herangezogen werden.
          Ergebnis: Weil unsere Verwaltung ständig Fehler (immer zu unseren Ungunsten) fabriziert. kann eine
          endgültige Aussage (hier, dass es für deutsche Kinder, die in Ländern außerhalb der EU leben, kein
          Kindergeld gibt) erst endgültig gemacht werden, wenn es ein betreffendes rechtskräftiges Urteil gibt.
          Das bekommt man, wenn man einen erneuten Antrag stellt und einen spezialisierten Rechtsanwalt
          beauftragt, rechtzeitig Widerspruch gegen die Antragsablehnung einzureichen und nach Ablehnung
          des Widerspruchs Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

  3. Wenn Du Mensch sein willst musst Du nach Lösungen im Menschen suchen. Antworten sind zuallererst bei den Menschen die´s betrifft zu suchen, und es gilt zuerst den Blick nach Innen aufs Gedanken- und Gefühlsleben zu richten…

    • Lieber Peter,
      diese Haltung nehme ich ebenfalls gerne ein, wie deutlich sein wird anhand anderer Blogartikel. Allerdings handelt es sich in diesem Fall ja um den Effekt von routinemäßig angewendeten Gesetzen… wenn Du einen Ansatzpunkt hast, um in diesem Fall damit elegant umzugehen: Nur zu, sehr gerne…
      Ist ja immer wichtig, die unterschiedlichen Handlungsebenen sauber zu unterscheiden… natürlich MUSS Kindergeld kein Bedürfnis/Bedarf sein… 😉 Nur bewegen sich diese Freunde derzeit noch ganz im herkömmlichen Systemkontext…
      Insgesamt war dieser Artikel auch mehr als Hinweis auf Unstimmigkeiten selbst INNERHALB der Matrix gedacht 😉

      • Das Leben in Deutschland ist ohne Gerichtsbarkeit die Hölle. Mein Vater, ein braver Beamter, machte seine Steuererklärung über 30 Jahre lang allein, immer nach dem gleichen Muster. Und jedes Jahr bekam er so 34 DM zurück, weil sein Arbeitgeber ein anderes Gehaltszahlungsschema hatte. Als mein Vater 85 Jahre alt war, verließen ihn die Kräfte und er gab keine Steuererklärung ab. Da dauerte es nicht lange und er erhielt einen Bescheid auf Zahlung von 16.000 DM – auf Grund einer Schätzung des zuständigen Finanzbeamten – einfach so aus heiterem Himmel. Ich legte mit ärztlichem Attest (ohne wäre es nicht gegangen) ausgestellt von einem befreundeten Arzt gegen den Bescheid mit Vollmacht Widerspruch ein, der natürlich mit einem weiteren amtlichen Bescheid abgelehnt wurde. Ich reichte beim Finanzgericht Klage ein, die mit einem Formularschreiben des Finanzamts ablehnend beantwortet wurde. Vor Gericht (meine Mutter bestand darauf, allein aufzutreten) bat der Richter meine Mutter noch einmal draußen Platz zu nehmen und sprach dann mit dem Vertreter des Finanzamts. Der stürzte dann mit rotem Kopf aus dem Gerichtssaal heraus, kam nach einer halben Stunde zurück und nun durfte meine Mutter den Gerichtssaal wieder betreten.
        Der Richter sagte nur, dass alles erledigt sei und die Bescheide formal zurückgenommen worden sind.
        Der Finanzamtsvertreter sagte noch, die Bescheide seien irrtümlich ergangen, es sei im Finanzamt normal, dass bei Nichtabgabe einer Steuererklärung die rechtlich erlaubte Schätzung stattfinde, weil es nicht auszuschließen sei, dass der Steuerpflichtige eine größere Erbschaft gemacht hätte, die mit dem üblichen Steuersatz zu belegen sei. Hier sei aber das Alter des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt worden. Er wolle sich für dieses (kleine) Versehen entschuldigen.

        Ergebnis: Für diejenigen, die Deutschland verlassen, sollte im Freundeskreis ein Freund gefunden werden, der mit schriftlicher Vollmacht, ablehnenden Bescheide mit Intervention (Formschreiben, Klage und Untätigkeitsklage) begegnet. Oft reicht aus, bei den Anträgen den Zusatz zu machen: „Da ich mich im Ausland befinde, erhält mein von mir bevollmächtigter Rechtsanwalt xy + Adresse Kopie dieses Antrags.“

        • Nun ja… und was möchtest Du damit im Kontext zum Artikel und meinem letzten Kommentar zu den Ausführungen von wei sagen? Ist es letztlich der Absatz am Ende, der den Bezug herstellen soll?

        • Ich wollte mit meiner persönlichen Geschichte bestärken, was Dein Artikel bereits sehr gut und
          deutlich geschildert hat, die Unmenschlichkeit in Deutschland. Sie findet sich beim Gesetzgeber
          und vor allem in der Verwaltung. Die Verwaltung unterstand ganz früher dem König, Fürsten usw.
          Für sie ist bis heute die Menschlichkeit nicht die entscheidende Prämisse. Nun haben wir als
          Korrekturinstrument die Gerichtsbarkeit, in Auseinandersetzungen von Personen und Firmen
          schon zur Zeit der Monarchie, aber gegen Direktionen des Königs gab es keine Gerichtszuständigkeit.
          Das änderte sich auch nach 1945 nicht vollständig, weil es die Verwaltungsgerichtsordnung noch nicht
          gab. Heute hat unsere Gerichtsbarkeit die Aufgabe, einmal Gesetze/Verordnungen auf die Verfassungstreue zu überprüfen
          und alle Akte gegen Personen (Verwaltungsakte). Und mit diesem Korrekturinstrument wird bei uns verhindert, dass Deutschland in die Unmenschlichkeit wieder herabsinkt. Unsere Gerichtsbarkeit ist
          unabhängig in der Auswahl der Richter und nicht beeinflußbar. (Weltweit bekommen unsere Richter auch die höchsten Gehälter).
          Für uns bedeutet das, dass wir gegen uns persönlich gerichtete ungerechte/falsche Handlungen der Behörden mit einer Klage zum Verwaltungsgericht gehen müssen. Hier ist freilich die Frage berechtigt,
          warum ? Können die in Behörden arbeitenden Personen in ihrer Ausbildung nicht angehalten werden,
          bei allen ihren späteren Entscheidungen der Prämisse der Menschlichkeit Vorrang zu geben ? Oder warum gibt es nicht von unabhängigen Laien besetze Gremien, die bei falschen Entscheidungen einer Behörde kostenlos eine wirksame Überprüfungsentscheidung treffen können ?

        • Aha ja… Danke Dir! Nun… sofern wir uns innerhalb der „Matrixebene“ dauerhaft weiter bewegen und leben wollen, machen die aufgeworfenen Fragen und Punkte gewiss eine Menge Sinn… und eignen sich dazu, diese Strukturen wohl auch etwas „menschlicher“, vlt. auch lebenswerter zu gestalten… vielleicht…

          ICH wünsche mir meinerseits, dieses Übungsfeld „Matrix“ in der bestehenden Form so rasch als möglich gänzlich hinter mir zu lassen – und auch für die Menschheit insgesamt gibt es gewiss freudvollere Lebens-Szenarien als das (noch) Bestehende… 😉
          WER ALSO MACHT MIT???

          Alles, was ich für die JETZT-Situation daher empfehle, suche, tue sind lediglich „Work arounds“, bis wir dieses Ziel erreicht haben… da halte ich es sehr wohl mit dem Spruch „vertraue Allah – aber binde Dein Kamel fest“… also sowohl dem Neuen kraftvoll entgegen wirken, aber zugleich mit dem Bestehenden kompetent UND friedvoll umgehen.

          Noch immer hat sich leider Niemand gefunden – was offenbar von MEINEN Ausführungen irgendwie erwartet wurde/wird – der/die ein „Rezept“ dafür hat, mit dem sich vlt. DOCH noch ohne großes Theater ein Kindergeld im Nicht-EU-Ausland erwirken lässt…
          Wäre doch toll… für die Familie UND auch als Info hier…

          P.S.: Gerade vorhin habe ich übrigens – passend zur gerade anklingenden Thematik „Mensch und Person“ einen neuen Beitrag gepostet:
          https://revealthetruth.net/2018/09/17/mensch-und-person-mal-anders-betrachtet/

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